Zusammenfassung der aktuellen Situation und Ausblick
Begräbnisse und Hochzeiten
Bisher durften bei Begräbnissen und Hochzeiten nur der engste Familienkreis teilnehmen, das sind Partner, Kinder, Eltern und Enkel.
Seit 20. April dürfen auch Geschwister und SchwägerInnen teilnehmen. Außerdem können nun auch andere, besonders nahestehende Personen teilnehmen. Es gibt keine maximale Teilnehmeranzahl, als Richtwert gelten ca. 10 Personen.
Einzuhalten ist ein Mindestabstand von 2 m, außer für Personen des gleichen Haushalts.
Nach wie vor sind der Erdwurf am Grab und das Weihwasser verboten, weil dabei alle Personen die Utensilien angreifen. Andere Gesten der Anteilnahme sind erlaubt, z.B. Blumen in's Grab.
Älteren Personen oder Personen mit Vorerkrankungen wird von einer Teilnahme an der Trauerfeier eher abgeraten und es werden andere Formen des Kondolierens gegenüber der Trauerfamilie empfohlen.
Gottesdienste ab 15. Mai
Bei Gottesdiensten müssen ab 15. Mai pro Person 10 m² zur Verfügung stehen. Unsere Kirche hat mit Empore ca. 460 m², es werden also etwa 46 Personen erlaubt sein. Wie wir das genau regeln erfahren Sie rechtzeitig.
Zukunft
Wir in der Pfarre überlegen, ob wir Maiandachten im Freien ohne Bewirtung anbieten können und ab wann die nachträglichen Osterbeichten angeboten werden können.
Euer Pfarrer Jan Plata
24.04.2020
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